Der Bildungsscheck NRWBerufliche Weiterbildung

Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) mit Mitteln aus der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.

Die Zugangskriterien sind im Wesentlichen:

  • Einkommensobergrenze: bei Alleinverdienern bis 40.000 EUR/bei gemeinsam steuerlich Veranlagten bis 80.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen. Der Nachweis soll durch die Vorlage des letzten Einkommenssteuerbescheides erbracht werden. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.
  • Betriebsgröße: Der öffentliche Dienst ist ausgeschlossen.
  • Zielgruppen: Ein Beschäftigungsverhältnis muss bestehen (bspw. auch Elternzeit).
  • Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
  • Anzahl: Personen können innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).

 

Wie erhalte ich den Bildungsscheck NRW?
Erfüllen Sie die vorstehenden Kriterien, dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Die Erfüllung sämtlicher Kriterien einer Förderberechtigung kann abschließend erst im Beratungsgespräch geklärt werden.

Sie erhalten den Bildungsscheck NRW ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt. Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, ob Sie den Bildungsscheck erhalten können, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

Wichtige Abgabefrist
Der Scheck muss mindestens einen Tag vor Seminarbeginn bei uns vorliegen, nachträglich eingereichte Schecks können nicht anerkannt werden.

So geht's in der Praxis
Bitten Sie die Mitarbeitenden der Beratungsstelle um die Ausstellung eines Bildungsschecks und schlagen das von Ihnen gewünschte Angebot des Diözesan-Caritasverbandes Köln vor. Die Beratungsstelle informiert Sie ggf. auch über weitere geeignete Angebote. Auf dem Bildungsscheck muss die korrekte Adresse (Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Georgstr. 7, 50676 Köln) verzeichnet sein. Möchten Sie ein Angebot unserer Kooperationspartner buchen, erfragen Sie dort zunächst, ob Bildungsschecks angenommen werden.

Nach Aushändigung des Bildungsschecks reichen Sie diesen beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. ein. Sie erhalten von uns dann eine Rechnung über die reduzierte Teilnahmegebühr. Der DiCV Köln übernimmt die Abrechnung des Schecks bei der zuständigen Bezirksregierung in NRW.

Sollte der Bildungsscheck aus Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht eingelöst werden, so schulden Sie uns die Restsumme der Teilnahmegebühr. Zur Abrechnung des Bildungsschecks müssen wir als Weiterbildungsanbieter eine Teilnahmebestätigung über die auf der Rechnung ausgewiesene Weiterbildungsmaßnahme vorlegen. Die Teilnahmebestätigung wird nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme von uns ausgestellt. Sollten Sie an dem Weiterbildungsangebot nicht teilgenommen haben, bekommen wir den Bildungsscheckbetrag nicht aus den aus Mitteln des ESF rückerstattet. Deshalb halten wir uns vor, den Betrag, den der Bildungsscheck übernimmt, den Teilnehmenden nach Ende der Fortbildung in Rechnung zu stellen.

In Bezug auf die Einlösung eines Bildungsschecks für eine Fortbildung wird der Vertrag erst wirksam, wenn uns ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von der Bewilligungsbehörde vorliegt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS.

Campusnews

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